Erlebe höchste Qualität, ein Verein, eine Gemeinschaft, ein Ziel.
Mitglied werdenTerpenDream ist dein Cannabis Social Club in Aschaffenburg! Ab sofort kannst du dich unverbindlich anmelden und dir einen der begehrten 500 Plätze sichern! Beachte jedoch, dass die Anmeldung dich noch nicht zum Mitglied des Vereins macht. Nachdem unser Team deine Anfrage geprüft hat, setzen wir uns per E-Mail mit dir in Verbindung.
Durch die Anmeldung halten wir dich über aktuelle Neuigkeiten auf dem Laufenden und ermitteln den ungefähren Bedarf des Vereins. Sobald die Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist, können wir dich auch als vollwertiges Mitglied aufnehmen. Hierfür wird es später eine separate Anmeldung geben.
Damit für dich vorab keine Kosten entstehen, wird der Jahresbeitrag in Höhe von 160 Euro erst mit Erhalt der Anbaulizenz fällig. Dieser kann dann jährlich oder halbjährlich zu 80 Euro bezahlt werden. Bitte beachte, dass der Antrag zur Lizenz erst ab dem 01.07.2024 gestellt werden kann. Wir rechnen mit dem frühsten Erhalt der Lizenz im Oktober 2024. Die zuständige Behörde hat nach Erhalt des Antrags maximal 3 Monate Zeit, diesen zu bearbeiten. Da wir uns immer noch in Bayern befinden, gehen wir davon aus, dass die maximale Zeit ausgenutzt wird. Wir hoffen jedoch auf eine vorzeitige Anbaulizenz, diese kann erteilt werden, wenn alle Parameter im Gesetz eingehalten wurden. Nähere Infos zum Zeitplan findest du unter der Roadmap.
Der Anbau kann allerdings erst mit Erhalt der Lizenz starten. Unseren Schätzungen zufolge dauert es ab Samenaussaat bis zum Ende der Trocknung/Fermentierung ca. 5 Monate bis zur Ausgabe an die Mitglieder. Daher werden wir den ersten Durchgang mit Stecklingen ansetzen, um die Zeit um ca. 1 Monat zu reduzieren. Zeitgleich werden wir aus Samen Mutterpflanzen ziehen und in späteren Durchgängen einen sogenannten Pheno-Hunt betreiben. Außerdem möchten wir auch unsere eigenen Sorten kreuzen. Die so gewonnenen Stecklinge können dann auch von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern erworben werden.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
Euer TerpenDream Team
Planung der Anbauanlage
Finalisieren des Anbaugeländes
Anmeldung des Vereins im Vereinsregister
Vorbereitung und Einreichung der Anbaulizenz
Behördliche Etablierung des Vergabeverfahrens der Anbaulizenz
Bestellung der Anlage
Behördliche Bearbeitung der beantragten Lizenz
Aufbau und Einrichtung der Anlage
Der erste Anbauzyklus findet statt
Die erste Ernte und Ausgabe an die Mitglieder
Terpendream e.V. I.G.
Bruchweg 10
63801 Kleinostheim
Vereinsregister: #folgt
Registergericht: Aschaffenburg
Vertreten durch:
Adem Cara
Louis Kunkel
Telefon: +49 1556 6787130
E-Mail: support@terpendream.de
Adem Cara
Bruchweg 10
63801 Kleinostheim
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Satzung des Cannabis Social Club Terpendream e.V. i.G.
1. Der Verein führt den Namen „Terpendream“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und sodann den Zusatz „e.V.“ führen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Aschaffenburg.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Der Verein strebt die zukünftige Anerkennung als Anbauvereinigung nach dem Entwurf des Cannabisgesetzes an. Der endgültige Zweck ist der künftige legale, gemeinschaftliche Anbau von Cannabis zu Genusszwecken sowie dessen Abgabe an Vereinsmitglieder für den Eigengebrauch und die Abgabe von beim Anbau entstandenem Vermehrungsmaterial an Vereinsmitglieder, volljährige Nicht-Mitglieder oder an andere zukünftig bestehende Anbauvereinigungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
2. Bis zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes liegt der Vereinszweck in der bestmöglichen Vorbereitung auf die künftige Rechtslage, insbesondere der Erstellung geeigneter Suchtpräventions- und Jugendschutzkonzepte.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Der Verein berät und betreut seine Mitglieder zum verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und trägt somit zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Cannabis-Konsumenten bei.
1. Die maximale Zahl der Mitglieder des Vereins ist auf 500 begrenzt.
2. Mitglied werden darf, wer über 21 Jahre alt ist, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht Mitglied in einem anderen Verein mit ähnlichem Zweck ist.
3. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
4. Das Alter und der Wohnsitz sind dem Vorstand durch ein geeignetes Dokument zu belegen. Bei Änderung des Wohnsitzes ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
5. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erhoben wurden, unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
2. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate.
3. Der Austritt ist schriftlich oder in Textform gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die Frist beträgt vier Wochen zum Ende des Monats.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, a) wenn es in zurechenbarer Weise das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder b) wenn es mehr als zwei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat oder c) bei Inaktivität in einem Zeitraum von mehr als drei Monaten oder d) bei Vorliegen sonstiger triftiger Gründe. 5. Ein Mitglied ist vom Vorstand aus dem Verein auszuschließen, wenn bekannt wird, dass es Mitglied in einem weiteren Verein mit ähnlichem oder gleichem Zweck ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegt hat.
1. Jedes Mitglied hat das Recht, im Verein aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Beim späteren, legalen gemeinschaftlichen Anbau ist aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen nicht für alle Mitglieder eine Mitwirkungsmöglichkeit garantiert. Näheres bestimmt der Vorstand.
2. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Mitglieder, die mit mindestens einem Mitgliedsbeitrag oder einem Teil davon in Verzug sind, sind hiervon ausgeschlossen.
3. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen und das Ansehen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten.
1. Bei der Aufnahme in den Verein ist keine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen. Jedes Mitglied hat einen jährlichen/ halbjährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
2. Näheres zur Höhe der Gebühren und Beiträge, Zahlungsbedingungen und zu sonstigen Aspekten in Bezug auf Zahlungen an den Verein regelt eine Beitragsordnung, die vom Vorstand erlassen und bei Bedarf angepasst wird.
3. Der Vorstand kann in der Beitragsordnung unterschiedliche Mitgliedsbeiträge festlegen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. In dieser Beitragsordnung kann auch die Leistung von Arbeitsstunden anstelle der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen bestimmt werden.
Organe des Vereins sind der Vorstand, (der Schatzmeister?) der Anbaurat und die Mitgliederversammlung.
1. Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte.
2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und dem 2. Stellvertreter und dem Schatzmeister.
3. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: ... (die Aufgaben des Vorstands gemäß der Satzung)
1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten: ... (die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung gemäß der Satzung)
2. Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, vom Vorstand als ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. ... (weitere Bestimmungen zur Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung)
1. Der Anbaurat besteht aus vier Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Anbaurates sind Vorstandsmitglieder.
2. Mitglieder des Anbaurates werden vom Vorstand für die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt.
3. Die Aufgaben des Anbaurats sind: ... (die Aufgaben des Anbaurats gemäß der Satzung)
1. Der Verein kann Rücklagen bilden, um die langfristige Erreichung des Vereinszweck zu ermöglichen oder zu fördern.
2. Insbesondere kann der Verein Rücklagen bilden, um ... (weitere Bestimmungen zur Bildung von Rücklagen)
1. Durch Beschluss des Vorstandes kann bei besonderen finanziellen Belastungen des Vereins eine Umlage erhoben werden. ... (weitere Bestimmungen zur Finanzierung des Vereins)
1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind ... (Bestimmungen zur Auflösung des Vereins)
2. Anfallberechtigt im Falle der Liquidation sind ... (Bestimmungen zur Verteilung der Vermögenswerte bei Auflösung des Vereins)
3. Dies gilt entsprechend, wenn ... (Bestimmungen zur Beendigung aus anderen Gründen oder bei Wegfall der gesetzlichen Grundlage)